SunShutters Shutter galerij

Sun Shutters Raumdekoration ist in Deutschland exclusief vertreten durch IFL-Shutters

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IFL-Shutters

Nr. 1: Geltungsbereich

a. Der Vertrag wird zwischen dem Auftraggeber und der Firma IFL-Shutters, Adresse nachstehend genannt, geschlossen.
b. Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen für jede Offerte und jeden Vertrag, die sich auf Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen der IFL-Shutters., Am Riedborn 32, 61250 Usingen (oder in ihrem Auftrag) an die Gegenpartei (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) beziehen.
c. Geschäftsbedingungen einer von der Firma IFL-Shutters. eingeschalteten Zwischenperson („Händler“) gelten nur dann für den zwischen der Firma IFL-Shutters und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag, wenn sie nicht im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen der Firma IFL-Shutters stehen. Bei Zweifel darüber, ob ein Widerspruch vorliegt, gehen in allen Fällen die Geschäftsbedingungen Firma IFL-Shutters vor.
d. Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie nicht im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen der Firma IFL-Shutters stehen. Bei Zweifel darüber, ob ein Widerspruch vorliegt, gehen in allen Fällen die Geschäftsbedingungen der Firma IFL-Shutters vor.

Nr. 2: Gefahrübergang

a. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
b. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Auftraggeber Waren, die von der Firma IFL-Shutters als Lieferung angeboten werden, er sie aber nicht abnimmt und die Nichtabnahme zu vertreten hat. Dann geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt, an dem die Waren angeboten werden, auf den Auftraggeber über. Jegliche Kosten und Schäden, wie bspw. Zinsausfall, die der Firma IFL-Shutters aufgrund der vom Auftraggeber zu vertretenen Nichtabnahme zusätzlich entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind vom Auftraggeber nach ihrer Bezifferung und Angabe durch die Firma IFL-Shutters unverzüglich zu zahlen. Insbesondere kann die Firma IFL-Shutters die Kosten der vergeblichen Anlieferung sowie ein Lagergeld in Höhe von Euro 15,00 pro Tag vom Tage der vergeblichen Anlieferung bis zur erfolgreichen Anlieferung verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Nr. 3: Eigentumsvorbehalt

a. Das Eigentum der Waren geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn der Preis für alle Waren sowie der Preis für eine eventuelle Montage und/oder Inbetriebnahme vollständig bezahlt wurden. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Bezahlung ist die Firma IFL-Shutters berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
b. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, in der zur Verwendung geeigneten Art und Weise zu nutzen. Der Auftraggeber kann auf die Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, jedoch keine Sicherheitsrechte begründen.

Nr. 4: Lieferung und Lieferfristen

a. Die Firma IFL-Shutters ist berechtigt, die Waren als Teillieferungen zu liefern. Dem Auftraggeber obliegt die Abnahmepflicht. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Nichtabnahme.
b. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Firma IFL-Shutters die Bestellung des Auftraggebers bestätigt sowie eine Anzahlung von 10 % des Gesamtauftrags erhalten hat. Die Firma IFL-Shutters führt keine Messarbeiten durch, solange der Ort, an dem die Waren montiert werden müssen, noch nicht baulich fertiggestellt und übergeben wurde.
c. Sofern Vorauszahlung vereinbart wurde, gilt als zusätzliche Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist der Eingang der vereinbarten Zahlung.
d. Lieferfristen sind als angestrebte Fristen zu betrachten. Es liegt erst dann eine Überschreitung einer Frist vor, wenn die Firma IFL-Shutters in Folge von ihr zu Last zu legenden Umständen innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen weiteren Frist von mindestens x Wochen die vereinbarte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang erbringt. Bei Verzögerung der Vertragsausführung aufgrund dem Auftraggeber zuzurechnender Umstände wird die Lieferfrist um so viele Tage verlängert, wie die Firma IFL-Shutters vernünftigerweise benötigt, um die entstandene Verzögerung aufzuholen.

Nr. 5: Preise

Den Preisen liegen Lieferung und Vertragsausführung unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeiten der Firma IFL-Shutters zu Grunde. Die Angebote gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bleiben bis zur Herausgabe des nächsten Angebotes gültig. Irrtümer und Preisänderungenvorbehalten.

Nr. 6: Bezahlung

a. Die Bezahlung muss spätestens am fünften Werktag nach dem Rechnungsdatum mittels Überweisung auf ein Postgiro- oder Bankkonto der Firma IFL-Shutters. ohne Abzug von Kosten oder Rabatt erfolgen. Aufträge werden nur nach einer Anbezahlung von 30 % des Gesamtauftragsbetrags bearbeitet.
b. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine von der Firma IFL-Shutters anerkannte Forderung vorliegt, ist Verrechnung mit Forderungen gegen die Firma IFL-Shutters nicht gestattet.
c. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist der Auftraggeber direkt in Verzug. Unbeschadet eventueller anderer Rechte der Firma IFL-Shutters hinsichtlich nicht rechtzeitiger Bezahlung hat der Auftraggeber ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Bezahlung über den offenen Betrag direkt einforderbare Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu zahlen. Fällige Zinsen werden nach einem Jahr ebenfalls verzinst. Alle Kosten für eventuelle (außer)gerichtliche Inkassoverfahren gehen zu Lasten des Auftraggebers und betragen mindestens 15 % des einzutreibenden Betrags.
d. Sollte die Firma IFL-Shutters berechtigte Gründe für Zweifel an der Einhaltung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers haben (z. B. aufgrund eines absehbaren Zahlungsaufschubs, Konkurs, Insolvenz, Pfändung, Stilllegung des Betriebs, Auflösung, frühere nicht rechtzeitige Zahlungen usw.), kann die Firma IFL-Shutters auch nachträglich noch eine vollständige Vorab-Barzahlung oder Zahlung bei Lieferung verlangen. Wird diese Zahlung verweigert, kann die Firma IFL-Shutters die Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten nach eigenem Ermessen aufschieben bzw. den betreffenden Vertrag auflösen. Diese Bestimmung lässt das Recht der Firma IFL-Shutters auf Schadenersatz unberührt.

Nr.7: Höhere Gewalt

a. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Umstände, die die (weitere) Ausführung des betreffenden Vertrags verhindern oder in wesentlichem Maße erschweren und außerhalb der Macht der Firma IFL-Shutters oder des Auftraggebers liegen. Zu diesen Umständen zählen insbesondere: Aufstand, Krieg, Kriegsgefahr, Mobilmachung, Betriebsbesetzung, Streik, Boykott, Sperrung, Naturkatastrophen, (Kern-)Explosion, ernster Brand, Ausströmen giftiger oder gefährlicher Stoffe oder Gase, Energieausfall, behördliche Maßnahmen (auch aus dem Ausland) wie z. B. Import- und Exportverbot, Lieferungs- oder Produktionsverbot, Lieferanten oder andere Hilfspersonen, die aufgrund höherer Gewalt im Sinne dieses Absatzes ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können.
b. Bei vorübergehender höherer Gewalt – die 90 Kalendertage hintereinander oder kürzer andauert – werden die Verpflichtungen jenes Teils des Vertrags aufgeschoben, der von der höheren Gewalt beeinträchtigt wurde. Bei andauernder höherer Gewalt – die 90 Kalendertage hintereinander oder länger dauert oder bei der direkt absehbar ist, dass diese Situation eintritt – haben beide Parteien das Recht, den von höherer Gewalt betroffenen Vertrag aufzulösen. In einem solchen Fall verfallen die gegenseitigen Verpflichtungen bzw. müssen sie rückgängig gemacht werden.

Nr. 8: Mängel und Mängelbehebung

a. Liegt ein Mangel der Kaufsache im Sinne von § 434 BGB vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
b. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
c. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an IFL-Shutters auf Kosten von IFL-Shutters zurückzusenden.

Nr. 9: Haftung

a. Die Firma IFL-Shutters haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

b. Ferner haftet Firma IFL-Shutters für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet IFL-Shutters jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. IFL-Shutters haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten, ferner nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden, für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn sowie für ausgebliebene Einsparungen.
c. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
d. Soweit die Haftung von IFL-Shutters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen

Nr. 10: Haftungsausschluss

Der Auftraggeber schützt die Firma IFL-Shutters vor Schäden, die Dritte in Folge der Nutzung der dem Auftraggeber gelieferten Waren erleiden.

Nr. 11: Geltendes Recht

Für alle Verträge zwischen der Firma IFL-Shutters und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.

Nr. 12: Sonstiges

a. Die Firma IFL-Shutters behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern.
b. Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dessen Unwirksamkeit im Übrigen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Die Firma IFL-Shutters und der Auftraggeber verpflichten sich, die betreffende oder fehlende Bestimmung durch eine andere, im wirtschaftlichen Erfolg ihr möglichst gleichkommende zu ersetzen bzw. eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Firma IFL-Shutters und Auftraggeber nach dem Sinn und Zweck des Vertrages angestrebt hatten.

Haftungsausschluss:

IFL Shutters prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt kann eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. IFL Shutters ist für den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Des Weiteren behält sich

IFL Shutters das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. In keinem Fall kann IFL Shutters und/oder deren Lieferanten haftbar gemacht werden für besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren - Sei es bei vertragsgemäßer Nutzung oder durch Nachlässigkeit oder sonstige unerlaubte Handlung - und durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung von auf diesem Server verfügbaren Softwaredokumenten oder Informationen entstanden sind.

Gerichtsstand: Amtsgericht Hünfeld

IFL-Shutters
Inhaber: Stephan Kirsch
Am Riedborn 32
D-61250 Usingen

Fon: 06081.9262-351
Fax: 06081.9262-872
Mobil: 01577.2621348
Website: www.ifl-shutters.de
Ust-IdNr.: DE267289384
Bankverbindung: Nassauische Sparkasse Wiesbaden BLZ: 51050015 Konto: 304232515

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